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Museumsverein

Der im Februar 2002 gegründete Museumsverein übernimmt die Trägerfunktion des Museums für russlanddeutsche Kulturgeschichte, die bislang vom Christlichen Schulverein Lippe e.V. ausgeübt wurde...

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Soziale und Kulturelle Intergration


Kulturschaffende Russlanddeutsche 1997 in Oerlinghausen bei einem Seminar im St. Hedwig-Haus (Leiter Dr. Johannes Müller).

Spätausgesiedelte Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 1998/1999


Quelle: Zuwanderung und Integration in NRW. Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe "Zuwanderung" der Landesregierung. - Düsseldorf, 2000, S. 51

 


Konrad-Grebel Musikal in der August-Hermann-Francke-Grundschule in Lemgo, 1997. In dieser privaten Bekenntnisschule lernen überwiegend russlanddeutsche Schüler"

 

Religionszugehörigkeit der Spätaussiedler nach Ergebnissen der Befragung von 1989/1990 (in Prozent)


Russlanddeutsche: Unbekannte im Osten. Geschichte, Situation, Zukunftsperspektiven/ Barbara Dietz, Peter Hilkes - München: Olzog, 1992, S. 90.

 

Katholische Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion

verteilt auf die Bundesländer und die dazugehörigen Diözesen (1991 -2000)
(nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes)

In Klammern gesetzte Diözesen haben nur einen geringen Anteil an den jeweiligen Bundesländern.

 

Freikirchliche Aussiedler nach ihren Gemeindebenennungen. Stand 1996

  1. Mennonitische Gemeinden
  2. Baptistische Gemeinden

Quelle: John N. Klassen - Im Buch: 200 Jahre Mennoniten in Russland - Bolanden-Weierhof: Mennonitischer Geschichtsverein e. V., 2000, S.273

Vorurteile

Die Russlanddeutschen erhalten Begrüßungsgelder in zigtausendfacher Höhe, zinslose Baukredite, freie Medikamente in den Apotheken, kostenlosen Zahnersatz, freie Fahrt mit der Bahn im Umkreis von 50 Kilometern". "... Die bauen Villen", "fahren dicke Autos" und, und, und... (Aus einem anonymen Brief an die Fernsehsendung des SWR "Reise & Leute" im September 2003.)

Tatsachen

  • Im Herkunftsland haben die Aussiedlerfamilien häufig eine Existenz, Freunde, vertraute Umgebung, aufgegeben. Die Mehrheit der Familien kommt aus der ländlichen Gegend, wo sie über ein Haus und einen kleinen Viehbestand verfügten, welche ihre Existenz sicherten. Auch in Städten besaßen viele eine Eigentumswohnung, die aber im Zusammenhang mit der Ausreise für einen so geringen Preis abgegeben werden mußte, daß der Erlös nur für die Überfahrt reicht. Hier beginnt alles von Null.
  • Die Aussiedler werden in der Regel in eines der Übergangswohnheime zugeteilt. Hier müssen die Familien unter extrem beengten Umständen leben... Für eine vierköpfige Familie steht z. B. ein Zimmer von 20 qm mit zwei Etagenbetten, einem Schrank, einem Tisch mit vier Stühlen als Grundausstattung zur Verfügung - für mehr reicht das Platzangebot nicht aus.
  • Dafür wird eine Mietgebühr mit Nebenkosten erhoben - pro Erwachsenen 90,00 und pro Kind 40,00 Euro monatlich. Dieser Betrag steigt je nach Verweildauer.
  • 1997-2000 kamen durch die Aussiedler 104, 3 Milliarden Mark in die Kassen des Bundes, der Länder und der Gemeinden (Angaben des "Instituts der deutschen Wirtschaft")
  • Bei den Aussiedlern werden die Prioritäten auf Haus und Auto gesetzt. Verzichtet wird auf Urlaub, Restaurant- und Kneipenbesuche, teure Möbel. Sparen können die Russlanddeutschen auch. Sie nehmen beliebige Arbeit an und schuften auf drei oder vier Putzstellen. (Aus "Rundschau. Kirchengemeinde Flammersfeld")
  • Der Hausbau ist nur dank eigenem gemeinsamen, sehr intensiven, Arbeitseinsatz möglich. Natürlich, erhalten auch Aussiedlerfamilien zinslose Darlehen für den Hausbau, aber nicht mehr, als es eine kinderreiche alteingesessene Familie bekäme. Und Kinderreich sind die meisten Aussiedlerfamilien. Also: keine Extras, nur viel Arbeit und Verzicht auf andere Bequemlichkeiten.
  • Die Höchstrente der nach 1992 Aussiedler liegt unter dem Sozialniveau. Die meisten Rentenempfänger sind noch zusätzlich auf die Sozialhilfe bzw. Grundsicherung angewiesen. Im Vergleich zu den Beiträgen, die die erwerbstätigen Aussiedler in die Rentenkassen einzahlen, sind die entnommenen Renten gering (s. oben). Rente nach dem Fremdrentengesetz (Zeiten im Herkunftsland) erhalten auch nur Personen, die als Spätaussiedler nach § 4 BFGV anerkannt wurden. Für deren Ehegatten bzw. Abkömmlinge entfällt die Anrechnung der Beschäftigungszeiten im Herkunftsland.
 

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