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Förderung und Beratung

Als Anlaufstelle für Kooperationspartner unterstützt, berät und fördert das Referat mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Projekte von Vereinen, Organisationen oder Institutionen verschiedener Trägerschaft. Als förderfähig können Projekte betrachtet werden, die die allgemeinen Zuwendungsbestimmungen und die Kriterien nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) erfüllen. Nähere Informationen zu Vergabekriterien finden Sie in den Erläuterungen zur Beantragung einer Projektförderung zur Erhaltung, Erforschung und Vermittlung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa. Projektförderung können nur eingetragene Organisationen und Vereine mit einem Sitz in Deutschland beantragen. 

Beim Kulturreferenten sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung zur Projektförderung
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan
  • Detaillierter Projektentwurf

Der formlose Projektentwurf beinhaltet neben der allgemeinen Information zum Gegenstand der Maßnahme den genauen Zeitpunkt oder -raum, den Ort, die Zielgruppe, erwartete Teilnehmerzahl und Teilnehmerkreis der Maßnahme sowie Angaben über weitere Drittmittel oder Eigenmittel. Aus der Beschreibung soll deutlich hervorgehen, dass sich das Projekt an die allgemeine Öffentlichkeit richtet, relevant für den Förderbereich ist und in der Öffentlichkeit beworben wird.

Die Förderentscheidung trifft der Kulturreferent unter bedarfsweiser Einbeziehung fachlicher Gutachten durch das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) oder die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Im Sinne einer gründlichen Bearbeitung sind die Anträge frühzeitig bzw. bis spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme einzureichen. Abweichend von den Erläuterungen muss das Vorhaben bei Förderung durch das Kulturreferat innerhalb des aktuellen Haushaltsjahres abgewickelt werden. Das Formular für den Verwendungsnachweis, wie auch andere relevante Dokumente finden Sie im Formularcenter des Bundesverwaltungsamtes.



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Museum für
russlanddeutsche
Kulturgeschichte

Tel. 05231 92 16 90 0

Georgstraße 24
32756 Detmold


ÖFFNUNGSZEITEN

Montag: Ruhetag
Di.-Fr.: 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Samstag: 11.00 Uhr - 17.00 Uhr
Sonntag: 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
(nur am ersten Sonntag im Monat)

Museum für russlanddeutsche Kulturgeschichte


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