Aktionsbündnis Frieden
Als Aktionsbündnis gehen wir von einem ganzheitlichen Verständnis von Frieden aus, nicht nur Befreiung von jedem Unheil und Unglück gemeint, sondern auch Gesundheit, Wohlfahrt, Sicherheit, Gerechtigkeit und Wohlergehen im umfassenden Sinne - wie er sich auch als eine der verbreitetsten Grußformeln wiederfindet.
Als Schnittstelle zwischen Kirchen, ehrenamtlichen Helfern, Gastfamilien, Hilfsorganisationen, Behörden und Ämtern auf der einen Seite und Geflüchteten auf der anderen Seite vermitteln wir aktuelle und wichtige Informationen und Unterstützung, um schnellstmöglich mit Aufklärung und tatkräftigem Engagement zu helfen.
1. Wer ist Ansprechperson für welche Fragen im Rahmen des Aktionsbündnisses?
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der freikirchlichen Hilfsangebote im Kreis Lippe:
Evangelische Freikirche „Schöne Aussicht“
Meiersfelder Str. 34, 32760 Detmold | schoeneaussicht-detmold.de
Gottesdienste (mit Übersetzung in russischer Sprache): jeden Sonntag um 09:30 + 11:30 Uhr
Evangelische Freikirche Herberhausen e.V.
Schlingenbusch 32, 32758 Detmold | freikirche-herberhausen.de
Gottesdienst (mit Übersetzung in russischer Sprache): jeden Sonntag um 10:00
Russische Gottesdienste: Jeden 1. und 3. Sonntag im Monat um 16 Uhr (Info: +49 176 57700739 A. Dell)
Begegnungs Café für ukrainische Gäste: Jeden Donnerstag um 19:00 (Info: +49 176 57700739 A. Dell )
Evangelische Freie Gemeinde Detmold-West e.V.
Bielefelder Straße 210, 32758 Detmold | efg-detmold-west.de
Gottesdienst (mit Übersetzung in russischer Sprache): jeden Sonntag um 10:00
Jugend-Treffen (ab 16 Jahren): jeden Freitag, 20 Uhr
Evangelische Freikirche Hohenloh e.V.
Anne-Frank-Str. 1, 32758 Detmold | freikirche-hl.de
Gottesdienst (mit Übersetzung in russischer Sprache): jeden Sonntag um 10:00
Kooperation der Mennonitengemeinde Barntrup e.V. und Bibelgemeinde Barntrup e.V.
Im Kälbertal 26, 32683 Barntrup, Haus „Die Brücke“ | mg-barntrup.de | ev-bg.de
Ansprechpartner:
Jakob Heidebrecht | This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. | 0152 53 77 86 80
Eugen Pankraz | This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. | 0151 68 40 30 77
Seelsorge- Telefon (mit russischsprachigen Seelsorgern)
05231 - 30578 - 225
2. Was gilt aktuell für ukrainische Flüchtlinge und wo finde ich rechtliche Infos?
1. Aktueller Stand ist, dass Personen aus der Ukraine (mit biometrischem Pass) eine Art „Touristen-Status“ innehaben und bis zum 23.05.2022 sich ohne Registrierung in Deutschland aufhalten und frei bewegen können.
2. Der Europäische Rat hat am 4. März 2022 den Beschluss zur Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine getroffen. Demnächst wird also es die Möglichkeit geben diese Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen (damit verbunden sind finanzielle Leistungen, Wohnraum, Arbeitserlaubnis, Schulbildung etc.).
3. Bereits jetzt (mit „Touristen-Status“) stehen diesen Personen Leistungen zu (Krankenversicherung und bei Bedürftigkeit auch finanzielle Leistungen). Hierfür muss dieser Antrag ausgefüllt und beim Sozialamt der Stadt eingereicht werden:https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe-wAssets/docs/aktuelles/ukraine-krieg/3-2022-Anlage-vereinfachter-Antragsvordruck-Ukraine.pdf So besteht mindestens schon der Anspruch, dass in Notfällen medizinische Rechnungen übernommen werden.
4. Grundsätzlich sind die Städte und Kommunen für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig. Für die private Unterbringungen sind aktuell keine Leistungen oder Erstattungen vorgesehen.
5. Für Fragen zur Einreise nach Lippe ist das Ausländeramt Kreis Lippe Ihre Anlaufstelle: https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/verwaltung-und-service/buergerservice/kreisverwaltung/auslaenderamt.php. Viele Informationen zu Einreise und Aufenthalt finden Sie bereits in unserer Dienstleistung zu Aufenthaltstiteln. Bitte beachten Sie: Wer nach Detmold einreisen und dort wohnen möchte, wendet sich an das Ausländeramt der Stadt Detmold: https://www.detmold.de/startseite/leben-in-detmold/gemeinschaft-und-soziales/integration/auslaenderbehoerde/.
Wichtige Infomationsportale
„Germany4Ukraine“ ist als gemeinsames Produkt aller Ministerien, nachgeordneten Behörden und durch das BMI bestätigter Hilfsorganisationen. Als offizielles, staatliches und themenübergreifendes Angebot werden hier Informationen zu Aufenthaltsstatus, zur Suche nach Unterkunftsmöglichkeiten sowie zur medizinischen Versorgung in Deutschland gebündelt
Germany4Ukraine
Wissenswertes für Geflüchtete aus der Ukraine / Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Ständig aktualisierte Übersicht / FAQ
Klärung der aufenthaltsrechtlichen Situation in Deutschland v.a. in Sonderfällen
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine | Flüchtlingshilfe Lippe e.V. (fh-l.org)
3. Top 5 Tipps für Menschen, die Flüchtende unterbringen
Gefährdete Menschen brauchen physische und psychische Sicherheit. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Zuhause zu einem sicheren Ort machen können.
- Seien Sie freundlich. Untersuchungen zeigen, dass bis zu 90 % der Kommunikation nonverbal ist. Eine ruhige, freundliche Stimme und eine entspannte Körperhaltung können den Menschen sagen: „Ich freue mich, dass Sie hier sind“, auch wenn Sie keine gemeinsame Sprache sprechen. Verwenden Sie beim Sprechen einfache Wörter und kurze Sätze.
- Halten Sie Ihren Ausweis bereit und geben Sie Ihren Gästen Ihre Adresse. Halten Sie eine Kopie Ihrer Informationen bereit, die Ihr Gast behalten kann, oder erlauben Sie ihm, ein Foto zu machen. Dies vermittelt Ihren Gästen das Gefühl, dass Sie eine sichere Person sind, die transparent ist und der man vertrauen kann.
- Vorhersagbarkeit: Zu wissen, was als nächstes kommt, ist wichtig, um Menschen zu helfen, ihr Gleichgewicht nach einem Trauma wiederzuerlangen.
- Erklären Sie den normalen Ablauf in Ihrem Haushalt, damit die Gäste wissen, was sie tagsüber erwartet.
- Erstellen Sie einige einfache Regeln für ein gutes Zusammenleben. Welche Bereiche des Hauses sind für Gäste zugänglich? Wann muss das Haus nachts ruhig sein? Steht ihnen die Küche zur Verfügung, um ihr eigenes Essen zu kochen, wenn sie möchten? Erklären Sie Verhaltensweisen, die bei Ihnen zu Hause nicht akzeptabel sind (z. B. Rauchen).
- Helfen Sie Ihren Gästen, sich wohl zu fühlen, indem Sie sich in Gemeinschaftsbereichen des Hauses angemessen kleiden. Respektieren Sie physische Grenzen; fragen Sie um Erlaubnis, bevor Sie einen Gast berühren.
- Geben Sie Ihren Gästen Privatsphäre – einen separaten Raum, in den sie sich zurückziehen können, oder einen eigenen Bereich, den sie frei nutzen können. Vielleicht brauchen sie auch einen sicheren Ort, um wichtige Gegenstände aufzubewahren.
- Stellen Sie Ihr Internet zur Verfügung – Flüchtende werden bestrebt sein, mit ihren Familien und Freunden zu kommunizieren, sowohl zur Unterstützung als auch zur Sicherheit.
- Lassen Sie Ihre Gäste wissen, wie lange sie bei Ihnen wohnen können. Dies wird Unsicherheit beseitigen und Ihren Gästen helfen, über die nächsten Schritte nachzudenken.
- Helfen Sie Ihren Gästen herauszufinden, wo und wie sie sie sich bei den örtlichen Behörden anmelden können.
Quelle: Ukraine - Help for Churches in German - European Freedom Network
4. Unterstützungsangebote für die Ukraine
Hier eine (unvollständige) Liste mit vielen Angeboten im Rahmen der Ukraine-Hilfe:
Mobilität
- [Deutsche Bahn] Fernzüge aus Polen kostenlos für Personen mit ukrainischem Pass
- Nahverkehr in Deutschland für Flüchtlinge aus Ukraine kostenlos (& Tschechien, Österreich, Polen, Slowakei, Frankreich, Dänemark, Ungarn)
- Kostenlose Flixbus-Fahrten ab der ukrainisch-polnischen Grenze
- Tesla Supercharging kostenlos für Elektro Autos in Polen, Slowakei, Ungarn
- [Scandlines] Mit ukrainischen Pass kostenlos von Rostock und Puttgarden nach Dänemark
- [Wizz Air] 100.000 kostenlose Flüge für ukrainische Flüchtlinge mit Wizzair
- IONITY im März: Kostenlos laden in Ungarn, Polen und Slowakei
VPN
- hVPN - Kostenfrei für jeden! Ein VPN von Betreibern in der Ukraine
- OVPN.com - Kostenloser OVPN-Zugang für Ukrainer
- [windscribe] Gratis VPN - 30GB VPN Datenvolumen pro Monat (für Betroffene in Ukraine/Russland)
- KeepSolid VPN Unlimited
Telekommunikation
- Ein Sammeldeal der Telekommunikationsbetreiber: [Telekom Festnetz + Mobilfunk & Congstar, Vodafone, o2, Sipgate & PYUR] Alle Anrufe und SMS in die Ukraine bis auf weiteres kostenlos
- 60 Freiminuten ins Mobilfunk- und Festnetz mit Viber (verfügbar in 35 Länder weltweit z.B. Ukraine, Türkei, USA, Canada uvm.)
- NFON bietet kostenlose Telefonie in die Ukraine an
- M-net stellt alle Telefongespräche und SMS in die Ukraine kostenfrei
Weitere hilfreiche Infos und Aktionen
- Starlink-Zugriff für Ukraine
- Airbnb - Unterkünfte für Geflüchtete aus der Ukraine weltweit kostenlos
- Kostenlose Auslandsüberweisung in die Ukraine für ING Kunden
- [bunq] Kostenloses "Easy Bank" Girokonto für Geflüchtete aus der Ukraine
- Freiwilligenarbeit zum Empfang von Flüchtlingen an Berliner Bahnhöfen
- Help Ukraine - Ernst Propst-Stiftung
Gesundheit
- Infos auf Ukrainisch, Russisch, Englisch - umfangreiche Informationen für kostenlose Krankenversicherung & Rabatt für Ukrainer/Betroffene auf einfache Krankenversicherung, falls die kostenlosen Angebote nicht passen
- Ärzte für Ukraine - Ca. 1.400 Ärzte (Tendenz wahrscheinlich steigend) bieten schnelle und kostenlose ärztliche Hilfe an (Seite auf ukrainisch) auf Jameda
Tierschutz
- Viele flüchten - die Tiere dürfen nicht mit. Hilfe für diese gibt es hier
- Eurogroup for Animals
5. Wie sind Ehrenamtliche versichert?
Ehrenamtliche Flüchtlingshelfer nehmen aktuell viele ukrainische Geflüchtete auf. Was das für den Versicherungsschutz von Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall- und Kfz-Versicherung bedeutet, erklärt dieser Überblick.
Ich fahre mit meinem Auto an die ukrainische Grenze, um Hilfsgüter bzw. Flüchtende nach Deutschland zu bringen. Was muss ich bei der Kfz-Versicherung beachten?
Der Schutz Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung gilt auch in den westlichen Nachbarstaaten der Ukraine. Für Fahrten nach Polen, Ungarn, Rumänien und in die Slowakei können Sie einfach losfahren, hier gilt in aller Regel auch Ihre Kaskoversicherung. Wenn Sie mit dem Auto nach Moldawien einreisen wollen, benötigen Sie eine Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“), also eine Bestätigung Ihrer Versicherung, dass Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung auch dort gilt. Von der Versicherung erfahren Sie dann auch, ob Ihre Kaskoversicherung in Moldawien gilt.
Ich möchte mit dem Auto in die Ukraine fahren. Gilt meine Kfz-Versicherung auch dort?
Das Auswärtige Amt warnt aufgrund der Kampfhandlungen vor Reisen in die Ukraine und hat deutsche Staatsangehörige dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. Wenn Sie trotzdem mit Ihrem Auto in die Ukraine fahren wollen, wenden Sie sich bitte auf jeden Fall zuerst an Ihren Kfz-Versicherer.
Kann ich Geflüchteten mein Auto leihen?
Ja, Sie müssen allerdings ggf. vorher ihre Kfz-Versicherung informieren. Rund drei Viertel der Autofahrer haben bei der Versicherung angegeben, dass nur sie selbst und die/der Partner das Auto fahren. Wenn jetzt auch weitere Personen das Auto nutzen dürfen, muss das der Kfz-Versicherung gemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Geflüchtete jünger oder älter sind als die bisher bei der Versicherung angegebenen Fahrer. Sollten Sie den Versicherer nicht hierüber informieren, hat dieses keine direkte Auswirkung auf die Versicherungsdeckung in Kfz-Kasko oder Kfz-Haftpflicht, jedoch kann der Versicherer den Versicherungsbeitrag neu berechnen oder ggf. eine Vertragsstrafe verlangen.
Ich habe in meinem Haus oder eigenen Wohnung ein leerstehendes Zimmer und möchte bei mir zuhause Geflüchtete aufnehmen. Muss ich das meiner Wohngebäude-/Hausratversicherung melden?
Nein. Wenn Sie in Ihrer privaten Wohnung bzw. in Ihrem Haus kurzfristig Geflüchtete wohnen lassen, ändert sich am Versicherungsschutz nichts, Ihr Haus und Inventar sind weiterhin genauso versichert. Bitte beachten Sie aber, dass für Nutzungen von Büroräumen, Lagerflächen o.ä. bzw. den Betrieb eines Wohnheims andere Regeln gelten (siehe unten).
Kann ich Geflüchtete in meinen Büroräumen oder Lagerflächen wohnen lassen?
Nicht ohne Weiteres. Büro und Lagerflächen sind nicht für dauerhaftes Wohnen und Schlafen genehmigt, errichtet und geeignet. Man spricht hier von einer Nutzungsänderung. Entscheidend ist, dass Geflüchtete in Ihren Räumen sicher untergebracht sind. Werden Büro- und Lagerflächen zu Wohnzwecken genutzt, müssen Fluchtwege ebenso gewährleistet sein wie der Brandschutz. Zum Schutz der Menschen fordern Versicherer das auch ein. Informieren Sie sich daher bei Ihrem örtlichen Bauamt, was bei der Umnutzung von Gebäuden oder Räumen bautechnisch zu beachten ist und setzen Sie sich mit Ihrem Versicherer in Verbindung.
Kann ich unser privates Mehrfamilienhaus als Wohnheim für Geflüchtete nutzen?
Ein Wohnheim ist keine private Wohnraumnutzung, sondern ein Gewerbebetrieb (Beherbergung). Es findet also eine Umnutzung von privat zu gewerblicher Nutzung statt. Hinweise zur Genehmigungspflicht erhalten Sie von Ihrem örtlichen Bauamt. Eine Nutzungsänderung hat zugleich umfangreiche Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz und ist dem Versicherer zu melden.
Ich habe Geflüchtete bei mir aufgenommen. Muss ich dafür einstehen, wenn sie einen Schaden verursachen?
Nein. Grundsätzlich muss jeder und jede selbst für Schäden aufkommen, die er oder sie verursacht. Wer Geflüchtete aus der Ukraine aufnimmt, muss daher nicht befürchten, für Schäden aufkommen zu müssen, die Geflüchtete möglicherweise unbeabsichtigt bei anderen verursachen könnten.
Wer haftet für Schäden, die ein Geflüchteter in Deutschland verursacht?
Geflüchtete können sich in Deutschland privat haftpflichtversichern – es gibt darüber hinaus Versicherer, die Flüchtende kostenfrei in bestehende Versicherungen ihrer Gastgeber miteinschließen.
Wenn ein Geflüchteter, den ich bei mir aufgenommen habe, einen Schaden an meinem Hausrat verursacht – zahlt das meine Hausratversicherung?
Nein – die Hausratversicherung kommt nur für Schäden auf, die durch Feuer, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser entstehen.
Wenn ein Geflüchteter, den ich bei mir aufgenommen habe, einen Schaden an meinem Wohngebäude verursacht – zahlt das meine Wohngebäudeversicherung?
Nein – die Wohngebäudeversicherung kommt nur für Schäden auf, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm /Hagel entstehen.
Ich habe bei meiner ehrenamtlichen Tätigkeit einen Schaden verursacht. Muss ich den Schaden bezahlen und greift meine private Haftpflichtversicherung?
Grundsätzlich schützt die eigene private Haftpflichtversicherung auch dann, wenn Sie ehrenamtlich arbeiten. Helfen Sie Geflüchteten im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, zum Beispiel als Arzt, Rechtsanwalt oder Ingenieur, können etwaige Schäden stattdessen über die berufliche Haftpflichtversicherung gedeckt sein. Ehrenamtliche können sich aber in vielen Fällen von Schadensersatzansprüchen freistellen lassen – dann werden die Schäden von der Trägerorganisation bzw. deren Haftpflichtversicherung übernommen. Darüber hinaus hat jedes Bundesland eine private Haftpflicht-Sammelversicherung für seine freiwillig ehrenamtlich Tätigen abgeschlossen. Sie leistet, wenn keine anderweitige Haftpflichtversicherung besteht – weder über die Trägerorganisation noch in Form einer eigenen Privathaftpflichtversicherung.
Bin ich unfallversichert, wenn ich ehrenamtlich tätig bin?
Wer eine private Unfallversicherung hat, ist vor den finanziellen Folgen eines Unfalls in jedem Fall geschützt. Die private Unfallversicherung leistet unabhängig vom Bestehen anderweitigen Versicherungsschutzes für Unfälle rund um die Uhr und damit auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten. So greift sie beispielsweise auch bei einem Unfall in einer Flüchtlingsunterkunft oder beim Einsammeln von Hilfsgütern.
Bin ich als ehrenamtlicher Helfer auch gesetzlich unfallversichert?
Engagieren sich Ehrenamtliche im Auftrag von Bund, Ländern, Städten oder Kommunen, genießen sie den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt zum Beispiel für Helfer in den Flüchtlingsunterkünften oder auch für Ehrenamtliche, die im Auftrag der Kommune den Flüchtlingen bei Behördengängen helfen. Hier ist immer die Tätigkeit im Einsatz selbst versichert und auch der Hin- und Rückweg zum Einsatz- und Wohnort, jedoch nicht der private Abstecher, etwa zum Brötchenholen beim Bäcker. Genauso sieht es für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer in Vereinen und Organisationen aus, die im Auftrag der Kommunen tätig werden. Welche gemeinnützigen Organisationen in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen sind, kann variieren, deshalb sollten ehrenamtliche Helfer auch immer den Unfallversicherungsschutz über ihre Organisation klären.
Bin ich, wenn ich für eine Organisation ehrenamtlich tätig bin, nur gesetzlich oder auch privat unfallversichert?
Vereine oder Organisationen, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind, sichern ihre ehrenamtlichen Helfer oftmals über private Vereins-Gruppenunfallversicherungen ab. Bestehen und Umfang eines solchen Versicherungsschutzes sollte daher mit der jeweiligen Organisation abgeklärt werden.
Viele Bundesländer haben darüber hinaus private Unfall-Sammelversicherungsverträge abgeschlossen, die ehrenamtliche Helfer bei privat organisiertem Engagement im Falle eines Unfalls absichern.
6. Wie Frauen und Kinder sich während der Krise vor Gewalt schützen können
- Bleiben Sie wachsam, denn während einer Krise sind sexueller Missbrauch und Gewalt selbst an sicheren Orten wie Unterkünften und Flüchtlingslagern möglich.
- Teilen Sie vertrauenswürdigen Personen mit, wo Sie sich aufhalten und melden Sie sich regelmäßig bei ihnen, machen Sie Fotos von Ihrem Aufenthaltsort und schicken Sie sie ihnen.
- Knüpfen Sie Kontakte und finden Sie Unterstützung durch andere Frauen:
- Seien Sie proaktiv. Bitten Sie Männer, denen Sie vertrauen, einzugreifen, wenn sie sehen, dass Sie unerwünschte Aufmerksamkeit erhalten.
- Erwachsene sollten immer bei den Kindern sein. Überprüfen Sie die Identität von unbekannten Erwachsenen, die sich Kindern nähern. Sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber, wie man sich sicher verhält.
Quelle: Ukraine - Help for Churches in German - European Freedom Network
7. Was ist im Umgang mit traumatisierten Personen zu beachten?
Sie sind in der Flüchtlingsarbeit tätig oder arbeiten mit anderen traumatisierten Menschen? Sie nehmen an deren Schicksal Anteil, versuchen zu helfen, Leid zu lindern. Dies ist eine wichtige Aufgabe, die Kräfte zehrend, aber auch befriedigend sein kann; manchmal beides zugleich.
Helfende können auf untenstehenden Seiten Informationen über Trauma und Symptome finden.
Gleichzeitig werden hier Hinweise gegeben, wie Sie sich vor Überlastung besser schützen können (und müssen!), um sich längerfristig an dieser wichtigen Arbeit beteiligen zu können, ohne Schaden zu nehmen. Hier finden Sie ebenfalls Hinweise dazu, wie Sie sich den Umgang mit traumatisierten Menschen erleichtern und diesen selber gleichzeitig dabei helfen, mit dem Trauma etwas besser umgehen zu können.
Was Laien für traumatisierte Geflüchtete tun können und wie sie sich dabei vor Überforderung schützen - das weiß Birgit Kracke, Ärztin für Psychiatrie/Psychotherapie Ukraine-Flüchtlinge: Traumatisierte und Ehrenamtliche.
Umgang mit traumatisierten Kindern
Informationen für Menschen nach einem Trauma
Quelle: Refugee Trauma Help
8. Was gilt für unbegleitete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine?
Unbegleitete Kinder aus der Ukraine
Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung von Personensorgeberechtigte (in der Regel die Eltern) oder Erziehungsberechtigte einriesen, geleten als unbegleitete minderjährige Ausländer/Flüchtlinge (UMA/UMF). Ohne die elterliche Fürsorge sind sie einem besonders hohem Risiko von Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung ausgesetzt. Für sie gelten daher nach ihrer Ankunft zu ihrem Schutz andere Bestimmungen als für Erwachsene oder Kinder im Familienverbund.
Was ist zu tun?
Häufig wird erst nach der Ankunft deutlich, dass es sich bei einigen der aufgenommen Kinder und Jugendliche um einen unbegleiteten Minderjährigen handelt. In diesen Fällen in schnellstmöglich Kontakt mit dem örtl. zuständigen Jugendamt aufzunehmen (siehe Ansprechpartner)! Das Jugendamt hat in erster Linie die Aufgabe den Schutz des betroffenenen Minderjährigen sicherzustellen und die unbegleitete bzw. begleitete Einreise festzustellen. Unbegleitete Kinder und Jugendliche sind vom Jugendamt nach § 42a SGB VIII in Obhut zu nehmen. Das heißt nicht, dass das Kind zwangläufig aus seinem sozialen Umfeld herausgenommen und/oder von Bezugspersonen getrennt wird. Vielmehr gilt es bestehende soziale Bindungen möglichst zu schützen und zu erhalten. Das Jugendamt prüft daher im Austausch mit dem Kind und weiteren Beteiligten welche Unterbringungsform am besten geeignet erscheint und regt die Bestellung eines Vormundes beim Familiengericht an.
Ansprechpartner sind die örtlichen Jugendämter. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Aufenthaltsort des Kindes.
Ab wann ist ein Kind unbegleitet oder begleitet?
Die Unterscheidung erfolgt unter Beachtung der Rolle der erwachsenen Begleitpersonen. Reist ein Kind ohne jegliche Begleitung eines Erwachsenen in Deutschland ein, gilt es als unbegleitet. Ebenso eindeutig gilt ein Kind als begleitet, wenn die erwachsene Begleitperson in irgendeiner Form die Personensorge für das Kind ausübt (Eltern, Vormund, Erziehungsberechtigter mit Sorgerechtsvollmacht).
Hält sich das Kind jedoch in Begleitung eines erwachsenen Verwandten oder Bekannten auf ohne das eine schriftliche Erklärung seitens der Sorgeberechtigten vorliegt, muss geprüft werden, inwiefern die erwachsene Begleitperson tatsächlich erziehungsberechtigt ist. Die Prüfung ist Aufgabe des Jugendamtes!
Wer als Personensorgeberechtigter und Erziehungsberechtigt gilt, ist in §7 Abs.1 Nr.5 & 6 SGB VIII definiert.
Quelle: Kreis Lippe
9. Welche Regelungen gibt es für die Krankenversicherung von ukrainischen Geflüchteten?
Fragen und Antworten zur medizinischen Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainern: Krankenversicherung in Deutschland:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/faq-medizinische-hilfe-ukraine.html
Ein Leitfaden für Internationale Studierende und Forscher (sowie Geflüchtete:
Kontakt
Koordination
Andy Schiller
Telefon +49 176 27055562
E-Mail This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
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