Förderung
Das Referat unterstützt Kooperationspartner mit Mitteln der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bei Projekten von Vereinen und Organisationen verschiedener Trägerschaft. Förderfähige Projekte erfüllen allgemeine Zuwendungsbestimmungen und § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG). Nähere Informationen zu den Vergabekriterien finden Sie hier.
Der Projektentwurf enthält Zeitpunkt, Ort, Zielgruppe, erwartete Teilnehmerzahl und Infos zu Drittmitteln. Das Projekt sollte sich an die allgemeine Öffentlichkeit richten, ist förderrelevant und wird in der Öffentlichkeit beworben.
Anträge sollten mindestens 3 Monate vor der Maßnahme eingereicht werden. Das Projekt muss im Haushaltsjahr des Kulturreferenten abgewickelt werden. Das Formular für den Verwendungsnachweis, wie auch andere relevante Dokumente finden Sie im Formularcenter des Bundesverwaltungsamtes. Die Förderentscheidung trifft der Kulturreferent, ggf. mit Fachgutachten.
- Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung zur Projektförderung
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Detaillierter Projektentwurf
Für weitere Informationen oder konkrete Nachfragen ist das Kulturreferat telefonisch oder per Mail wie folgt zu erreichen:
Mobil 0162 - 3462913
Telefon 05231 – 9216-913